Unsere Schule Förderschwerpunkt geistige Entwicklung vom 1. Juni 2022 und stützt sich zudem auf die Verordnung des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt über die sonderpädagogische Förderung vom 8. August 2013.
Es besteht eine 12-jährige Schulpflicht, welche in 3 Stufen erfolgt:
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