„In der Förderschule werden Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf aller Schuljahrgänge unterrichtet. Es ist das Ziel, auf der Grundlage einer rehabilitationspädagogischen Einflussnahme eine individuelle, ent-wicklungswirksame, zukunftsorientierte und liebevolle Förderung zu sichern.“ (Schulgesetz LSA, 2018)


Wir verstehen den Bildungsauftrag unserer Schulform darin, Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“ zu größtmöglicher selbständiger Lebensbewältigung und Selbstbestimmung zu befähigen und ihnen dadurch eine individuelle Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Ziel der Planung unserer Bildungs- und Lernprozesse ist die Umsetzung und Weiterentwicklung unseres schulinternen Rahmenplanes. Dieser findet seine Ausdifferenzierung unter anderem in unserem Berufsschulstufenkonzept sowie den Halbjahres- und Kursplänen.

 




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